Regelwerk Fahrdienstleiter

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mal fragen, wie es in der Schweiz für einen Fahrdienstleiter in punkto Regelwerk aussieht...

    In Deutschland gibt es ja beispielsweise ein umfassendes Regelwerk für den Fahrdienst, die Fahrdienstvorschrift (Richtlinie 408), die alle notwendigen Bestimmungen über das Führen von Zügen und die Fahrwegsicherung enthält.

    War das mit dem Fahrdienstreglement bis zur Einführung der Fahrdienstvorschriften (welche über die Fahrwegsicherung ja nur sehr marginale Angaben machen) in der Schweiz auch so?

    Und gibt es für die Fahrwegsicherung bei den SBB ein umfassendes Regelwerk wie in Deutschland oder sind das einzelne Betriebsvorschriften (beispielsweise für das Sichern der Gleise bei aussergewöhnlichen Sendungen)?

    Ich danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort, weil im Internet ist darüber im Gegensatz zum Ausland nichts zu finden...

    Beste Grüße,

    iltisn

  • Hmm..


    So wie ich das sehe ist die Grundlage die Fahrdienstvorschrift (Auch "Bibel" genannt). Die findest du öffentlich hier: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/re…v/fdv-2020.html

    Darauf aufgebaut sind andere Regelwerke die die Arbeit des ZVL/FDL "formen und klarer Definieren", wie zum Beispiel:

    - D I-12450-Aus- und Weiterbildung für die im Fahrdienst tätigen Mitarbeitenden von Betrieb

    - D I-30060-Besonderheiten von ETCS L2-Anlagen

    - D I-32210-Bedienungsanleitung ILTIS Netz

    - D I-32220-Bedienungsanleitung SIMIS-C

    (sowie Bedienungsanleitungen weiterer Stellwerke z.B. Drucktasten-Domino67 usw...)

    Die sind aber als "Intern" gekennzeichnet und nicht öffentlich verfügbar.

    Hoffe da mal als externer weitergeholfen zu haben ;)

    Freundliche Grüsse

    Fabian

  • Hallo,

    danke für eure Antworten, aber die beantworten leider nur einen Teil meiner Frage...

    Es hat mich nur gewundert, dass man dazu im Internet und vor allem in Foren nichts findet... Man kennt aus Österreich die Betriebsvorschrift V3, aus Deutschland die 408, aus Belgien das RGE und aus Frankreich das RGS, nur über die Schweiz findet man nichts...

    Ihr habt mir trotzdem weiterhelfen können ?

    Vielleicht traut sich nur kein Interner interne Informationen weiterzugeben... Ich würde mich jedenfalls freuen wenn sich noch jemand finden würde ;)

    Beste Grüße an alle,

    iltisn

  • Salü iltisn

    Zu den von Blueyonder_610 genannten Dokumenten fehlt noch ein sehr wichtiges Dokument. Und zwar handelt es sich hierbei um das Dokument I-30111 (Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften). Unter Bähnlern ist das Dokument auch als "grüne Seiten" bekannt, da es in gedruckter Form immer auf grünen Seiten ausgedruckt wird.

    Dieses Dokument präzisiert die eigentlichen Fahrdienstvorschriften für das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Daher kann jede eigene EVU seine Ausführungsbestimmungen (AB) erlassen. Beispielsweise steht in den AB der RhB drin, dass für sie geringere Geschwindigkeiten bei den Fahrbegriffen 2,3 und 5 gelten, als diese in den FDV vorgeschrieben sind.

    Leider ist auch dieses Dokument als "intern" gekennzeichnet. Aber als ausgebildeter Zugverkehrleiter bei den SBB kann ich dir sagen, dass alles grundsätzliche auch in den normalen "FDV" zu finden ist.

    Freundliche Grüsse

    SBB2000

  • Richtig das I-30111 hatte ich vergessen. :saint::P

    Ich kann da "SBB2000" bei dem Thema beipflichten. ;)

    Bei den Internen Dokumenten geht es wahrscheinlich wirklich in die tiefe.

    Ob dir da wer weiterhelfen kann ist höchst zweifelhaft :| (Ist ja wie bei einer regulären Firma: Gewisse Dinge sind einsehbar und gewisse sind dann in dem Sinne "Verschlusssache" und könnte dann strafrechtlich zu Problemen führen, wenn raus gefunden wird wer da Dokumente unerlaubt weiterleitet.) <X

    Auf einem Foto aus der BZ Ost am Flughafen glaube ich mal das "Bedienungshandbuch Sargans" gesehen zu haben. Da geht es dann wahrscheinlich wirklich darum um Betrieblich jedes Detail zu wissen.

  • Die Ausführungsbestimmungen (I-30111) kannte ich bereits, meine Frage ist tatsächlich so konkret wie Blueyonder_610 es gerade beschrieben hat. Ich will ja keine Dokumente an sich, sondern nur wissen, wie das Regelwerk aufgebaut ist... Und da finde ich das, was wirklich angewendet wird natürlich am interessantesten ;)

    Übrigens: Die Ausführungsbestimmungen kann man sich auf dem FTP-Server der SBB ganz legal downloaden. Unter Network Statement 2020 stehen die Zugangsdaten für die netzzugangsrelevanten Vorschriften, darunter zum Beispiel auch alle Streckentabellen RADN. Hoffe es kann sich jemand dafür begeistern :)

    Beste Grüße,

    iltisn

  • Die schlauen Füchse werden es sicherlich schon bemerkt haben. Zu meinem Beitrag muss mann das Wort EVU mit ISB (Infrastrukturbetreiber) ersetzen, dass es inhaltlich auch stimmt. Entschuldigt bitte diese kleine Ungenaigkeit.

    Freundliche Grüsse

    SBB2000