Hallo zusammen,
ich hätte mal wieder eine Frage, an die Profis gerichtet
In den Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften (im Anhang ist ein Auszug) habe ich gelesen, dass zur Feststellung der Vollständigkeit einer Fahrt ein Abschnitt „freigefahren“ werden kann. Was hat es damit genau auf sich, oder welchem Zweck dient es? Und was heißt dauernd aktive Gleisfreimeldeeinrichtung genau?
Danke im Voraus für jede Antwort
iltisn